Pressemitteilung vom 28.05.2000
Kleine "Notlügen" erlaubt
Wenn Arbeitgeber zu weit in die Privatsphäre der Bewerber eindringen
"Möchten Sie Kinder?", "Sind Sie in einem Verein?", " Wie
viel haben Sie bisher verdient?" Wie weit darf der Arbeitgeber
in die Privatsphäre seines potentiellen Arbeitnehmers vordringen,
und was darf der Bewerber beim Vorstellungsgespräch absichtlich
verschweigen?
SÜDTIROL "Grundsätzlich ist schwer abzustecken, was
bei Vorstellungsgesprächen erlaubt ist", erklärt Barbara
Jäger, Geschäftsführerin der Personal- und Firmenberatung
Business Pool in Bozen. "Gesetzlich verankert ist lediglich,
dass kein Arbeitnehmer danach gefragt werden darf, ob er HIV-positiv
ist." Auch die Frage, ob die Bewerberin schwanger ist oder nicht,
darf - theoretisch - bei einem Vorstellungsgespräch nicht auftauchen.
Wird die Arbeitnehmerin dennoch danach gefragt, ist sie nicht verpflichtet,
darauf eine Antwort zu geben. "Aber keine Antwort kann auch
eine Antwort sein", warnt Jäger.
Neben den Standard-Fragen nach fachlicher Qualifikation, schulischen
uhd beruflichen Werdegang, Grund des aktuellen Wechsels und Ähnlichem
kann sich der Arbeitgeber auch nach Freizeitgestaltung, persönlichen
Meinungen zu Tagesthemen, politische Ansichten, Religion oder Zukunftsplänen
erkundigen. "Arbeitgeber sollten sich auf das Gespräch
vorbereiten", erklärt die Fachfrau. "Beim ersten Treffen
sollten sie dem Bewerber ihre Firmenphilosophie erklären und
versuchen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Fragen, die
nicht das Curriculum des Bewerbers betreffen, sollten nur dann gestellt
werden, wenn sie für die zu vergebende Stelle relevant sind.
Denn der Arbeitnehmer wird versuchen, seine Privatsphäre zu
schützen."
Sprengt der Arbeitgeber das Standard-Repertoire der Fragen, kann
der Bewerber seine Antworten dem potentiellen Arbeitgeber "anpassen".
Das heißt, er darf zu kleinen Notlügen greifen, die wesentlich
wirkungsvoller sind, als die Antwort zu verweigern. Flunkern ist
beispielsweise erlaubt, wenn der Bewerber nach Freizeitaktivitäten
befragt wird. Pluspunkte sammelt der künftige Arbeitnehmer vor
allem
mit Hobbys, die er in einer Gruppe betreiben und bei denen er die
Führungsverantwortung übernimmt.
Bei der Frage nach religiöser und politischer Einstellung darf
ebenfalls "angepasst" werden, wenn sie für den Job
nicht relevant sind. Fragen nach bisherigem Gehalt oder allgemeiner
finanzieller Situation sind tabu. Private Vermögensverhältnisse
müssen Bewerber ebenfalls nicht wahrheitsgemäß offen
legen. Auch über die Intimsphäre (Kinderwunsch, Heiratspläne
usw.) darf geflunkert werden. "Beschönigende" Angaben
beim Vorstellungsgespräch stellen - insofern sie die spätere
Arbeit nicht beeinflussen - keinen Kündigungsgrund dar.
Neues Chat-Forum für die Arbeitnehmer
Mehr Informationen über Vorstellungsgespräche und Meinungen
können Arbeitnehmer bald im Internet nachlesen. Demnächst
wird Business Pool ein Chatforum auf seiner Homepage (www.businesspool-international.com
oder www.businesspool-bz.com) einrichten, in dem Arbeitnehmer ihre
Erfahrungen austauschen können. Weitere Informationen verschickt
das Unternehmen auch - via E-Mail oder per Post - über die "Business
Pool News". Zudem ist eine Umfrage unter Arbeitgebern geplant,
um Meinungen einzufangen und Vermlttlungs und Aufklärungsarbeit
zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu leisten.
Autorin: SIEGLINDE HÖLLER
Quellennachweis: Zett; 28. Mai 2000
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