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Pressemitteilung vom 28.05.2000

Kleine "Notlügen" erlaubt

Wenn Arbeitgeber zu weit in die Privatsphäre der Bewerber eindringen

"Möchten Sie Kinder?", "Sind Sie in einem Verein?", " Wie viel haben Sie bisher verdient?" Wie weit darf der Arbeitgeber in die Privatsphäre seines potentiellen Arbeitnehmers vordringen, und was darf der Bewerber beim Vorstellungsgespräch absichtlich verschweigen?

SÜDTIROL "Grundsätzlich ist schwer abzustecken, was bei Vorstellungsgesprächen erlaubt ist", erklärt Barbara Jäger, Geschäftsführerin der Personal- und Firmenberatung Business Pool in Bozen. "Gesetzlich verankert ist lediglich, dass kein Arbeitnehmer danach gefragt werden darf, ob er HIV-positiv ist." Auch die Frage, ob die Bewerberin schwanger ist oder nicht, darf - theoretisch - bei einem Vorstellungsgespräch nicht auftauchen. Wird die Arbeitnehmerin dennoch danach gefragt, ist sie nicht verpflichtet, darauf eine Antwort zu geben. "Aber keine Antwort kann auch eine Antwort sein", warnt Jäger.

Neben den Standard-Fragen nach fachlicher Qualifikation, schulischen uhd beruflichen Werdegang, Grund des aktuellen Wechsels und Ähnlichem kann sich der Arbeitgeber auch nach Freizeitgestaltung, persönlichen Meinungen zu Tagesthemen, politische Ansichten, Religion oder Zukunftsplänen erkundigen. "Arbeitgeber sollten sich auf das Gespräch
vorbereiten", erklärt die Fachfrau. "Beim ersten Treffen sollten sie dem Bewerber ihre Firmenphilosophie erklären und versuchen, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen. Fragen, die nicht das Curriculum des Bewerbers betreffen, sollten nur dann gestellt werden, wenn sie für die zu vergebende Stelle relevant sind. Denn der Arbeitnehmer wird versuchen, seine Privatsphäre zu schützen."

Sprengt der Arbeitgeber das Standard-Repertoire der Fragen, kann der Bewerber seine Antworten dem potentiellen Arbeitgeber "anpassen". Das heißt, er darf zu kleinen Notlügen greifen, die wesentlich wirkungsvoller sind, als die Antwort zu verweigern. Flunkern ist beispielsweise erlaubt, wenn der Bewerber nach Freizeitaktivitäten befragt wird. Pluspunkte sammelt der künftige Arbeitnehmer vor allem
mit Hobbys, die er in einer Gruppe betreiben und bei denen er die Führungsverantwortung übernimmt.

Bei der Frage nach religiöser und politischer Einstellung darf ebenfalls "angepasst" werden, wenn sie für den Job nicht relevant sind. Fragen nach bisherigem Gehalt oder allgemeiner finanzieller Situation sind tabu. Private Vermögensverhältnisse müssen Bewerber ebenfalls nicht wahrheitsgemäß offen legen. Auch über die Intimsphäre (Kinderwunsch, Heiratspläne usw.) darf geflunkert werden. "Beschönigende" Angaben beim Vorstellungsgespräch stellen - insofern sie die spätere Arbeit nicht beeinflussen - keinen Kündigungsgrund dar.

Neues Chat-Forum für die Arbeitnehmer

Mehr Informationen über Vorstellungsgespräche und Meinungen können Arbeitnehmer bald im Internet nachlesen. Demnächst wird Business Pool ein Chatforum auf seiner Homepage (www.businesspool-international.com oder www.businesspool-bz.com) einrichten, in dem Arbeitnehmer ihre Erfahrungen austauschen können. Weitere Informationen verschickt das Unternehmen auch - via E-Mail oder per Post - über die "Business Pool News". Zudem ist eine Umfrage unter Arbeitgebern geplant, um Meinungen einzufangen und Vermlttlungs und Aufklärungsarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu leisten.

Autorin: SIEGLINDE HÖLLER
Quellennachweis: Zett; 28. Mai 2000


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